Semesterticket

Studierende der EVH Bochum profitieren vom Deutschlandsemesterticket, das eine deutschlandweite Nutzung des Nahverkehrs ermöglicht.

Was ist das Deutschlandsemesterticket?

Seit dem Sommersemester 2024 gibt es das Deutschlandsemesterticket. Es ersetzt das bisherige regionale Semesterticket und erlaubt die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs (Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzüge der 2. Klasse) in ganz Deutschland.

Wie erhalte ich das Ticket?

Studierende der EVH Bochum können ihr Deutschlandsemesterticket bequem über den eCampus abrufen. Nach dem Login im eCampus-Portal steht das Ticket als digitaler Fahrschein bereit und kann von jedem internetfähigen Gerät abgerufen werden, oder zu digitalen Wallets hinzugefügt.

Wichtige Hinweise

  • Das Ticket gilt ausschließlich für den Nahverkehr und nicht für den Fernverkehr (z. B. IC, EC, ICE).

  • Es ist personenbezogen und nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig.

  • Das Semesterticket ist bereits im Semesterbeitrag enthalten, es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Fragen und Unterstützung

Falls es Probleme beim Abruf oder Fragen zum Semesterticket gibt, könnt ihr euch direkt an den AStA der EVH Bochum wenden.

    Angaben zur Person:

    Vor- und Nachname (erforderlich)

    Straße und Hausnummer (erforderlich)

    Postleitzahl und Ort (erforderlich)

    Deine E-Mail für Rückfragen (erforderlich)

    2. Bankverbindung:

    Kontoinhaber (erforderlich)

    IBAN (erforderlich)

    BIC (erforderlich)

    3. Antrag zur Erstattung für das SoSe / WiSe:

    Wähle das Semester aus (erforderlich)

    4. Erstattungsgrund (bitte den Nachweis in Kopie beifügen):

    5. Dateiupload:

    Bitte den Nachweis für Erstattungsgrund beifügen (max. 2 MB, nur PDF oder JPG)

    5. Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit:

    Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge, einschließlich der erforderlichen Nachweise bearbeitet werden können. Die Erstattung des Beitrages für abgelaufene Semester ist nicht möglich. Auch bei Fortbestehen des Erstattungsgrundes ist der Antrag für jedes Semester erneut zu stellen.